Im Fokus: Zwangsheiraten

«Es ist nötig, jegliche Stereotypen abzulegen»

 

Welche Massnahmen gegen Zwangsheiraten und Zwangsehen sind sinnvoll? Und wie können Sozialarbeitende in der Praxis auf Verdachtsfälle reagieren? Ein Gespräch mit Simone Eggler von TERRE DES FEMMES Schweiz, Koordinatorin der regionalen Pilotprojekte gegen Zwangsheiraten.



Interview: Stefanie Arnold



«Nicht immer ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass es sich um Zwangsheiraten oder Zwangsehen handelt.» (Bild: Günther Havlena / PIXELIO)
 

Frau Eggler, der Bundesrat wird  Ende Dezember seine Vorschläge gegen Zwangsheiraten präsentieren.

Aufgrund der Vernehmlassung ist mit einem spezifischen Strafartikel zu rechnen. Lassen sich Zwangsheiraten dadurch besser bekämpfen?

 

Es ist wichtig, dass Zwangsverheiratungen und Zwangsehen verboten sind. Das sind sie aber heute schon – sie fallen unter verschiedene Straftatbestände, z.B. der Nötigung.


Ein Strafartikel ist daher nicht zwingend notwendig. Und er würde die Situation der Betroffenen auch nicht erleichtern. Denn: Egal wie das Gesetz aussieht, es wird schwierig, dieses durchzusetzen. Die Betroffenen müssten gesetzlich gegen ihre eigenen Familien vorgehen. Das würden aber nur wenige tun.




Ausserdem zielt der Strafartikel nur auf Zwangsheiraten – also erzwungene Eheschliessungen. Für Menschen, die von einer Zwangsehe betroffen sind und von ihrem Umfeld gezwungen werden, eine bereits geschlossene Ehe aufrecht zu halten, bietet er dagegen keinen Schutz.


Ein spezifisches Verbot wäre vor allem ein Signal und hätte eine symbolische Bedeutung. Wichtig sind Aktivitäten auf anderen Ebenen.



Welche Massnahmen halten Sie denn für sinnvoll?

 

Wir setzen primär auf Prävention, Beratung und Schutz, nicht auf Repression. Wichtig ist, dass dazu genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.


Zurzeit sind wir dabei, Erfahrungen mit Präventions- und Sensibilisierungsprojekten zu sammeln. Im Rahmen des Projekts www.gegen-zwangsheirat.ch, das vom BFM finanziert wird, werden vier Sensibilisierungs- und Präventionsprojekte durchgeführt. Zwei Projekte richten sich dabei an Fachleute, zwei an die «Migrationsbevölkerung», also potentiell Betroffene und deren Eltern. Die Ergebnisse der vier Pilotprojekte sollen später im Sinne von Best Practice auf andere Kantone übertragen werden.



Gibt es bereits erste Ergebnisse?


Für konkrete Ergebnisse ist es noch ein Jahr zu früh. Es ist jedoch bereits festzustellen, dass diese Projekte regional Impulse geben und vermehrt zum Thema gearbeitet wird.


Aber generell gilt: Die Präventionsmassnahmen müssen zielgruppengerecht sein. Ein Projekt darf sich nicht gleichzeitig an zu viele Zielgruppen wenden. Betroffene und Täterinnen bzw. Täter sind sehr unterschiedlich. Ebenfalls wichtig ist es, themenspezifisch zu arbeiten und die Themen nicht zu vermischen.

 

 

Wie sieht die Situation in der Praxis aus? Sind die Behörden und Fachleute bereits auf das Thema vorbereitet?

 

Die Fachleute sind heute stärker sensibilisiert als früher, und es gibt inzwischen auch einzelne Merkblätter. Ein Handlungsleitfaden für Fachleute wird im Rahmen eines Pilotprojektes erarbeitet und ist ab Ende Jahr erhältlich.


Aber insgesamt ist das Thema noch relativ unbearbeitet. Die Behörden sind oft nicht darauf vorbereitet. Immer wieder arbeiten verschiedene Stellen unkoordiniert am gleichen Fall. Das hat auch damit zu tun, dass nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist, dass es sich um Zwangsheiraten oder Zwangsehen handelt. Oft geht es zuerst um ein anderes Thema, beispielsweise um aufenthaltsrechtliche Probleme oder um häusliche Gewalt.


 

Zwangsehen sind also nicht einfach eine Form von häuslicher Gewalt?


Nein, häusliche Gewalt ist ein Bestandteil davon. Im Unterschied zu «klassischer» häuslicher Gewalt haben Zwangsehe und «Gewalt im Namen der Ehre», einen kollektiven und normativen Charakter. Der Zwang und die Gewalt geht von mehreren Personen aus. Wenn jemand eine Drohung ausspricht, kann man diese Person nicht einfach wegweisen, wie man das sonst tut. Denn dann übernimmt einfach jemand anders diese Aufgabe.


Die Hintergründe für diese Gewaltausübungen sind nicht biographisch. Sondern sie beruhen auf normativen Vorstellungen, Traditionen, Ideen, die schwierig anzugehen sind. Dafür hat man bis jetzt noch keine griffigen Gegenstrategien.

 


Der Umgang mit einer Situation von Zwangsheirat ist für Sozialarbeitende also nicht einfach. Sie führen auch Weiterbildungen für Fachleute durch. Auf welche Aspekte weisen Sie in diesen Kursen besonders hin?

 

Generell geht es darum, den Fachleuten die Komplexität des Themas klar zu machen und die Vielfalt der Betroffenen aufzuzeigen. Es gibt nicht DEN Fall, jeder Fall ist anders und muss ganz grundsätzlich angeschaut werden.


Man muss in der Arbeit deshalb jegliche Stereotypen ablegen. Die betroffenen Frauen und Männer haben unterschiedliche kulturelle und religiöse Hintergründe, und sie gehören zu verschiedenen Altersgruppen: Es gibt betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Und jeder Fall hat eine andere Konstellation und anderen Kontext



Wie können sich Sozialarbeitende am besten dem Thema nähern?

 

Wichtig ist, dass die Fachleute ihre eigene Position finden. Manche haben Zweifel und kulturrelativistische Einwände. Sie fragen sich: «Darf ich aktiv werden?» Wir argumentieren dort mit dem menschenrechtlichen Diskurs: Jeder Mensch hat individuelle Rechte und diese überwiegen gegenüber der Kultur. Das ist in der Regel auch für zweifelnde Fachleute einleuchtend. Und es gibt ihnen Boden, um aktiv werden zu können.

Um mit den Betroffenen arbeiten zu können, muss man parteilich sein. Das ist sehr wichtig, da die Opfer in einer ambivalenten Situation sind. Sie sind hin und her gerissen zwischen individuellen Wünschen und ihrer Sozialisation. Sie befürchten, ihre Familie zu verlieren und möchten dieser nichts Negatives antun.



In der Studie von Riano und Dahinden betonen die Fachleute die grosse Bedeutung von Vermittlungen zwischen Eltern und Jugendlichen. Was ist zu beachten, damit diese gelingen?

 

Wichtig ist es, genau zu klären, wer vermitteln kann. Diese Aufgabe können nicht die Sozialarbeitenden selber übernehmen. Aber zum Beispiel eine verwandte Person, die von beiden Seiten anerkannt wird. Auch eine religiöse Autorität kann diese Rolle übernehmen. Oder jemand, der von seiner gesellschaftlichen und beruflichen Situation her den Status hat und die Muttersprache der Eltern spricht. Auch Einzelpersonen, die vielleicht selber eine solche Situation erlebt haben, kommen dafür in Frage.


Wichtig ist aber: Vermittlung ist eine Möglichkeit, die zum Erfolg führen kann. Es gibt jedoch leider auch Fälle, wo das nicht möglich ist und ein kurz- bis längerfristiger Schutz für die Betroffenen nötig ist. Eine Vermittlung ist dann eventuell zu einem späteren Zeitpunkt oder in besonders schwierigen Fällen gar nie möglich.


Im Moment habe ich den Eindruck, dass man die Vermittlung stark hervorhebt. Es braucht jedoch immer eine genaue Situationseinschätzung und eine Gefahrenanalyse. Eine solche Einschätzung ist nicht immer einfach. Deshalb ist es sinnvoll, erfahrene und spezialisierte Fachstellen beizuziehen, bevor man nächste Schritte unternimmt.



Weitere Informationen für praktische Hilfe beim Umgang mit Zwangsheiraten: www.gegen-zwangsheirat.ch/de/praktische-hilfe


 
28.10.2010


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Zwangsehe und Zwangsheirat





Zwangsheiraten sind Eheschliessungen, die gegen den Willen der Braut und/oder des Bräutigams vorgenommen werden.

Von Zwangsehen spricht man, wenn eine Person sich gezwungen fühlt eine (freiwillig oder unfreiwillig eingegangene) bestehende Ehe aufgrund des äusseren Drucks aufrechtzuerhalten.

 

 

Fehlenden Zahlen

Verlässliche Zahlen über Zwangsheiraten und Zwangsehen in der Schweiz gibt es keine. Schätzungen gehen von einigen hundert Fällen jährlich aus – diese Zahlen sind aber mit Vorsicht zu betrachten, da fundierte Studien fehlen.
Fachleute haben beobachtet, dass die Beratungen in Zusammenhang mit Zwangssituationen bei der Partnerwahl in den letzten Jahren zugenommen haben (Dahinden, Riano).
Das könnte laut Simone Egger mit zwei Faktoren zu tun haben: Einerseits sind die Fachleute heute sensibilisierter und erkennen Zwangsheiraten eher. Andererseits gibt es tatsächlich mehr Jugendliche, die in der Schweiz aufgewachsen sind und entsprechend das Wissen und die Ressourcen haben, um sich Hilfe zu holen.



Kein Problem der Religion

Zwangsheiraten sind in patriarchalischen, traditionalistischen Familienstrukturen begründet. Sie sind damit kein religiöses Problem – auch wenn die Täter ihr Handeln oft mit Hinweisen auf die Religion legitimieren.
Es gibt Zwangsheiraten sowohl bei Hindus und Muslimen als auch bei Christen. In der Schweiz stammen die Betroffenen vor allem aus der kosovarischen, türkischen, kurdischen oder tamilischen Community. Auch bei kleineren Gemeinschaften wie den Roma oder bei orthodoxen ChristInnen aus dem Nahen Osten und bestimmten Freikirchlern kommt es zu Zwangsverheiratungen.


(arno)



Geplante gesetzliche Massnahmen


Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende Dezember 2010 eine Botschaft mit gesetzlichen Massnahmen gegen Zwangsheiraten veröffentlichen. Es werden verschiedene Gesetzesänderungen im Straf-, Ausländer und Zivilrecht diskutiert.


Für ausführliche und aktuelle Informationen: Bundesamt für Justiz.



Die aktuelle Studie:

Buchcover

Die im Auftrag der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich durchgeführte Studie «Zwangsheirat: Hintergründe, Massnahmen, lokale und transnationale Dynamiken» arbeitet Forschungslücken auf und schafft auf Sachwissen beruhende Grundlagen: Anhand von ExpertInneninterviews mit Fachpersonen werden die Prozesse und Gründe aufgezeigt, die in eine Vielfalt von unterschiedlichen Zwangssituationen im Zusammenhang mit Partnerwahl und Ehe münden können.


Rezension

Buchbesprechung von Thomas Redmann


Kurzfassung

Eine Kurzfassung der Studie kann gratis bei der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich bestellt werden.


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