Im Fokus: Vormundschaftliche Massnahmen

Immer mehr Beistandschaften für Ältere und psychisch Kranke

 

Bild ältere Frau
Immer mehr Seniorinnen und Senioren sind dement und auf Beistandschaften angewiesen (Bild: Gerd Altdmann, www.pixelio.de)

Ein Blick auf die Schweizerische Vormundschaftsstatistik zeigt: In den vergangenen zehn Jahren haben die vormundschaftlichen Massnahmen sowohl für Erwachsene als auch für Kinder schweizweit zugenommen. Bei den Erwachsenen ist die Zahl der Betroffenen um 40 Prozent angestiegen, bei den Kindern sogar um zwei Drittel.

Was sind die Gründe für diese Zunahme? Experten sehen einen Hauptgrund in der wachsenden Zahl demenzkranker alter Menschen, die auf vormundschaftliche Massnahmen angewiesen sind. Weitere häufig genannte Ursachen sind die Individualisierung der Gesellschaft und die Verrechtlichung und Regulierung des täglichen Lebens (vgl. Artikel Beobachter).


 

Mehr Massnahmen in den Städten

Dem Vormundschafts-Experten Christoph Häfeli ist noch etwas Weiteres aufgefallen: «In einigen Kantonen mit professionellen Behörden (wie Basel Stadt, Neuenburg, Freiburg und Tessin) werden mehr vormundschaftliche Entscheide gefällt, als in Kantonen mit Laienbehörden.»

Für den Kanton Zürich lässt sich dieser Trend zwar nicht so eindeutig ablesen: So werden in den wenig professionalisierten Kantonen Appenzell-Innerrhoden und Uri verhältnismässig mehr vormundschaftliche Massnahmen gesprochen als im Kanton Zürich. Vergleicht man aber die Zahlen einzelner Zürcher Bezirke miteinander, fällt auf: In den Städten mit ihren ausgebauteren professionellen Strukturen werden mehr Massnahmen gesprochen als auf dem Land. Das zeigt eine noch unveröffentlichten Statistik des Gemeindeamtes des Kantons Zürich: In der Stadt Zürich sind rund 12 von 1000 erwachsenen Personen von einer vormundschaftlichen Massnahme betroffen, in Winterthur 8 von 1000 Personen – im Bezirk Andelfingen sind es dagegen nur knapp 6 von 1000 Personen.



Sprechen Profis schneller vormundschaftliche Massnahmen?

Bedeutet das also, dass professionellere Behörden schneller eine vormundschaftliche Massnahme sprechen als Laien? Christoph Häfeli relativiert dies: «Ein Teil des Unterschieds ist sicherlich mit der unterschiedlichen Sozialstruktur zu erklären». Dank professioneller Strukturen würden zudem mehr Fälle sichtbar, die andernorts verborgen blieben. «Je professionalisierter das Vormundschaftswesen ist, desto mehr Meldungen gelangen dorthin und werden vor allem auch ernst genommen», erläutert der ehemalige Rektor der Hochschule für Soziale Arbeit in Luzern. Professionelle Behörden würden vormundschaftliche Massnahmen nicht leichtfertiger fällen als Laiengremien. Im Gegenteil: «Gerade die professionellen Vormundschaftsbehörden versuchen, möglichst viele Fälle ohne Massnahmen zu lösen.» Dies sei vor allem dort möglich, wo gut ausgebaute professionelle Sozialdienste bestehen, beispielsweise in den Kantonen Genf und Zürich.  Diese könnten Gefährdungssituationen frühzeitig erfassen und ohne vormundschaftliche Massnahmen auffangen.

Professionelle Behörden sprechen tendenziell auch mildere Massnahmen als Laienbehörden, wie Christoph Häfeli festgestellt hat: «Miliz- und Laienbehörden neigen dazu, stärkere Eingriffe vorzunehmen als Profi-Behörden, weil sie das System und die Massnahmen nicht so gut kennen.» Professionellere Behörden greifen dagegen öfter zu «milderen» Massnahmen wie einer Beistandschaft.




Ist um «mildest mögliche Massnahme» bemüht: Die Zürcher Vormundschaftsbehörde (Bild: infostelle.ch)


 

Immer mehr Beistandschaften, immer weniger Vormundschaften

Im Kanton Zürich lässt sich insgesamt eine Entwicklung zu «milderen» vormundschaftlichen Massnahmen beobachten, wie die Schweizerische Vormundschaftsstatistik zeigt: Seit 1998 hat sich die Anzahl der bestehenden Vormundschaften bei Erwachsenen (Art 369 bis Art 372 ZGB) um einen Sechstel reduziert. Gleichzeitig wurden 50 Prozent mehr Beistandschaften gesprochen (Art 392 bis 394 ZGB). Diese Tendenz ist auch in der Stadt Zürich zu beobachten (vgl. Geschäftsbericht 2007 der Vormundschaftsbehörde).

Die Entwicklung ist auf eine veränderte Haltung der Behörden zurückzuführen, wie Rita Sulser, die 1. Vizepräsidentin und Geschäftsleiterin der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich erklärt: «Heute wird eher eine Beistandschaft anstelle einer Vormundschaft errichtet». Die Vormundschaftsbehörde folge dem Prinzip der Subsidiarität und achte auf die Verhältnismässigkeit der Massnahmen. «Wir versuchen immer, die mildest mögliche Massnahme zu sprechen», führt die Juristin aus.

Bei den psychisch kranken Menschen zeigt sich das besonders deutlich: Sie werden heute in der Stadt Zürich kaum noch bevormundet. Viele von ihnen kommen durch Gespräche mit Fachleuten selber zur Einsicht, dass sie Hilfe brauchen, und stellen einen Antrag auf Beistandschaft. Die Beistandschaften auf eigenes Begehren (Art 394 ZGB) haben in den vergangenen Jahren deshalb stark zugenommen.



Zunahme demenzkranker Betagter

Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der kombinierten Beistandschaften (Art 392/393 ZGB). Von ihr sind vor allem ältere Menschen betroffen. «Mit der Alterung der Bevölkerung hat auch die Zahl der demenzkranken Personen zugenommen, die eine vormundschaftliche Massnahme benötigen, wenn sie urteilsunfähig werden», beschreibt Rita Sulser den Trend. Solange ältere Personen noch fähig seien, Vollmachten zu erteilen, sei die Vormundschaftsbehörde bestrebt, Alternativen zu vormundschaftlichen Massnahmen aufzuzeigen. Eine solche Alternative ist beispielsweise der Treuhanddienst der Pro Senectute, den die Stadt Zürich mit aufgebaut hat.



Stefanie Arnold


 

Die Schweizerische Vormundschaftsstatistik

 

In der Schweizerischen Vormundschaftsstatistik werden alle von vormundschaftlichen Behörden beschlossenen Massnahmen erfasst: Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften. Nicht mehr aufgeführt werden die Fälle von fürsorglichem Freiheitsentzug (FFE), weil hier ein grosser Teil der Massnahmen von Ärzten und nicht von Vormundschaftsbehörden angeordnet wird. 


Trotz starker Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen zeichnet sich in der Statistik in den vergangenen Jahren eine klare Entwicklung ab: Die Zahl der Personen, die von vormundschaftlichen Massnahmen betroffen sind, nimmt kontinuierlich zu. Bei den Erwachsenen ist die Zahl der Fälle um 40 Prozent angestiegen, nämlich von 50'926 Personen (1996) auf 71'110 Personen (2007). Bei den Kindern hat die Zahl der Fälle sogar um zwei Drittel zugenommen (1996: 23'290 Personen, 2007: 39'110 Personen).


Auch in Bezug auf die einzelnen Massnahmen lassen sich Trends ausmachen. Bei den Erwachsenen am stärksten zugenommen haben die Beistandschaften auf eigenes Begehren (Art 394 ZGB): Sie haben sich innerhalb des vergangenen Jahrzehnts fast verdoppelt (1996: 11687 Fälle, 2007: 21638 Fälle). Die kombinierten Beistandschaften (Art 392/393 ZGB) und die Vormundschaften auf eigenes Begehren (Art 372 ZGB) haben jeweils um etwas mehr als 20 Prozent zugenommen. Leicht abgenommen haben die Vormundschaften aufgrund von «Verschwendung, Trunksucht, lasterhafter Lebenswandel, Misswirtschaft» (Art 370 ZGB) - diese waren mit etwas über 1000 Fällen aber auch früher schon eher selten.


Link: Schweizerische Vormundschaftsstatistik



Das neue Vormundschaftsgesetz

 

Die eidgenössischen Räte haben in der Wintersession dem neuen Vormundschaftsgesetz zugestimmt. Es hat zum Ziel, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken und die Professionalisierung zu fördern. Die Referendumsfrist läuft am 16. April 2009 ab. Das Gesetz wird voraussichtlich 2012 oder 2013 in Kraft treten.

 

«Stärkung der Selbstbestimmung» (Presseartikel, Neue Zürcher Zeitung vom 12.12.08)

 

Link: Bundesamt für Justiz 

Link: Konferenz der Kantonalen Vormundschaftsbehörden VBK


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