Das Pflegekinderwesen in der Schweiz ist in Bewegung. Mit dem neuen Vormundschaftsrecht und der geplanten Revision der Pflegekinderverordnung (Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption PAVO) soll die Professionalisierung verstärkt werden. In der Praxis nimmt die Zahl der Kinder zu, die zumindest vorübergehend ausserhalb der Familie betreut werden müssen. Die Nachfrage nach zeitlich beschränkten Angeboten und Notfallplätzen ist gestiegen.
Rund 13'000 Pflegekinder in der Schweiz, mit steigender Tendenz?
Zurzeit existiert in der Schweiz noch keine Statistik über die Zahl der Kinder, die in Heimen oder bei Pflegefamilien leben. Hinweise liefert die eidgenössische Volkszählung von 2000: Sie erfasste rund 12'800 Kinder in Pflegeverhältnissen. Die reelle Zahl der Pflegekinder dürfte aber höher liegen: Die Pflegekinderaktion schätzt, dass in der Schweiz rund 13'000 Pflegekinder unter 15 Jahren leben, von denen ein Drittel bis die Hälfte bei Verwandten untergebracht ist.
In den letzten Jahren beobachten Fachleute in der Innerschweiz eine Zunahme der Fälle, wie die Neue Luzerner Zeitung berichtet. Namentlich die Nachfrage nach Plätzen für einen beschränkten Zeitraum ist gestiegen und es wird vermehrt nach SOS-Notfallplatzierungen und Time-Outs gefragt.
Pressetext «Chance auf ein besseres Leben» (PDF)
Pressetext «Immer mehr Eltern kommen nicht klar» (PDF)
Pflegekinder-Aktion Schweiz: www.pflegekinder.ch
Die Geschichte des Pflegekinderwesens in der Schweiz ist lang und schmerzvoll, wovon Berichte über die Aktion «Kinder der Landstrasse» und über «Verdingkinder» zeugen. Im Jahr 1916 schätzte der sozial engagierte Pfarrer Albert Will die Zahl der «Kostkinder», wie Pflegekinder auch genannt wurden, auf 47'000. Sie konnten lange Zeit auf keinen rechtlichen Schutz zählen.
Bis 1978 tauchte der Begriff «Pflegekind» im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ZGB gar nicht auf. Das ZGB von 1912 sah lediglich einen «Obhutsentzug» vor, der Behörden die Kompetenz zugestand, Eltern ihre Kinder wegzunehmen. Das hatte weitreichende Folgen. Die Zahl der Fremdplatzierungen nahm in den nächsten Jahrzehnten stark zu. Oft missbrauchten die Behördenvertreter ihre neue Amtsmacht, beispielsweise im Rahmen der Aktion «Kinder der Landstrasse». Zu einer ersten rechtlichen Besserstellung (zumindest auf dem Papier) kam es 1942. In diesem Jahr wurden Pflegekinder erstmals unter strafrechtlichen Schutz gestellt und man konnte Delikte an Pflegekindern ahnden. Ob die Kinder sich aufgrund dieser Gesetze wehren konnten, ist aber fraglich. In den 40er Jahren rüttelte eine Reihe von «Verdingkinderskandalen» die Öffentlichkeit auf. C.A. Loosli berichtete im «Tages-Anzeiger» von skandalösen Zuständen und von Missbrauchsfällen, in denen die Kinder zu Tode gequält worden waren. In der Folge wurde 1948 die Pflegekinder-Aktion Zürich gegründet, seit 1950 setzt sich die Pflegekinder-Aktion Schweiz schweizweit für bessere Bedingungen von Pflegekindern ein. Es dauerte aber nochmals über ein Vierteljahrhundert, bis erste Schutzbestimmungen erlassen wurden, die etwas bewirkten: 1978 wurde die heute noch gültige erste Pflegekinderverordnung (PAVO) erlassen. Sie sieht die Einführung der Bewilligungspflicht der Pflegefamilien und regelmässige Aufsicht über fremdplatzierte Kinder vor.
Die PAVO führte zu spürbaren Verbesserungen: Kinder werden heute nicht mehr leichtfertig aus ihren Familien gerissen, sondern zuerst Alternativen wie Tagesfamilien und Horte geprüft. Ziel ist es, die Eltern dabei zu unterstützen, dass die Kinder weiterhin bei ihnen aufwachsen können. Man kann deshalb davon ausgehen, dass die Zahl der Pflegekinder in den letzten 30 Jahren kontinuierlich abgenommen hat.
Online-Artikel zur Geschichte des Pflegekinderwesens der Pflegekinder-Aktion Schweiz (PDF).
Radiosendung «Besserer Schutz für Pflegekinder» als audio-Datei
Die Aktionsgemeinschaft Verdingkinder hat sich zum Ziel gesetzt, dieses noch kaum berücksichtigte Stück Schweizer Geschichte historisch aufzuarbeiten.
Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 52 («Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im Wandel») wurde untersucht, wie die Wahl zwischen Pflegefamilien und Heimen zustande kam, wie zufrieden die Eltern und Kinder mit ihren Partizipationsmöglichkeiten waren und welche Auswirkungen diese Massnahmen auf die Familienmitglieder hatten. Neben Eltern und Kindern wurden auch die zuständigen Sozialarbeitenden befragt. Diese sehen die grössten Schwierigkeiten in den komplexen familiären Problemen und der beschränkten Zahl verfügbarer Plätze in Pflegefamilien und Heimen. Auch der Zeitdruck und Probleme in der Zusammenarbeit mit den Familienmitgliedern erschweren die Arbeit. Die Sozialarbeiter erlebten es als äusserst anspruchsvoll, die Verantwortung für das Kindeswohl zu tragen und zwischen den manchmal unvereinbaren Interessen der Beteiligten entscheiden zu müssen.
Die Autorinnen und Autoren der Studie empfehlen die Einführung verbindlicher Standards der Massnahmenplanung und Qualitätssicherung bei Fremdplatzierungen, eine stärkere Professionalisierung des Pflegekinderwesens, eine ausreichende Zahl von Heim- und Pflegeplätzen, eine Förderung der partizipativen Rechte der Kinder und eine gesamtschweizerische Statistik der Heim- und Pflegeplatzierungen.
Mehr Informationen zum Forschungsprojekt finden Sie auf der Seite des Nationalen Forschungsprogramms 52
Die Studie kann in unserem Buchshop bestellt werden. Dort finden Sie auch eine Rezension der Studie.
Revision der Pflegekinderverordnung geplant
Die PAVO regelt nur Bewilligung und Aufsicht der Pflegeplätze sowie formelle Zuständigkeiten. Weitergehende Bestimmungen, wie die die Förderung des Pflegekinderwesens, obliegen den Kantonen. Das Pflegekinderwesen ist nach wie vor auf Gemeindeebene organisiert (Ausnahmen sind die Kantone Genf und Basel-Stadt), eine Koordination auf Kantons- oder Bundesebene fehlt. Die Zuständigen (ob Fachleute oder Laien) müssen oft über Fremdplatzierungen entscheiden, ohne auf einheitliche Richtlinien zurückgreifen zu können. Fachleute fordern schon seit Längerem eine neue Pflegekinderverordnung mit verbindlicheren Richtlinien.
2006 nahm der Bundesrat den «Expertenbericht über das Pflegekinderwesen in der Schweiz zur Kenntnis» und legte den Vorschlag, in der Pflegekinderverordnung weitergehende Regelungen und Anforderungen festzulegen, den Kantonen zur Stellungnahme vor. Die Vernehmlassung ergab, dass eine Mehrheit der Kantone vom Bund klarere Vorgaben bezüglich Begriffsdefinitionen und Verfahren erwartet. Gefordert werden auch konkrete Leitlinien für eine Weiterentwicklung und Professionalisierung des Pflegekinderwesens, Aus- und Weiterbildungsangebote für Pflegeeltern und eine nationale Monitoringstelle. Am 16. Januar 2008 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die von den Kantonen in der Vernehmlassung aufgeworfenen Fragen zu prüfen und allenfalls eine Revision der Verordnung vorzubereiten.
Pressetext «Pflegekinder können heute viel zu wenig mitreden» (PDF)
Dossier Pflegekinderverordnung des EJPD
Neues Vormundschaftsrecht
Neben dem Artikel 316 ZGB und der Pflegekinderverordnung PAVO liefert auch das Vormundschaftsrecht rechtliche Grundlagen für die Fremdplatzierung von Kindern. Die Vormundschaftsbehörden, die über diese einschneidende Massnahme entscheiden müssen, sind heute sehr unterschiedlich besetzt. In den Westschweizer Kantonen sind es in der Regel Gerichte, in der Deutschschweiz gehören den Vormundschaftsbehörden dagegen oft Laien an, die politisch gewählt sind und keine einschlägigen fachlichen Vorgaben erfüllen müssen.
Seit Anfang der 90er Jahre ist die Revision des Vormundschaftsrechtes (Art. 360-455 ZGB) im Gang. In Artikel 440 ZGB soll in Zukunft klarer festgelegt werden, welche Instanzen für Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der anfängliche Vorschlag der Expertenkommission, interdisziplinär zusammengesetzte Fachgerichte einzuführen, scheiterte in der Vernehmlassung. In der aktuellen Version des Gesetzestextes ist nur vorgeschrieben, dass die Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes in Zukunft bei einer «Fachbehörde» konzentriert werden sollen. Für die innere Organisation der Behörde bleiben weiterhin die Kantone zuständig. Angesichts der im Gesetzesentwurf fehlenden und in der Botschaft rudimentären Beschreibung der Fachbehörde hat die Konferenz der Kantonalen Vormundschaftsbehörden (VBK) Empfehlungen mit Modellvorstellungen bezüglich Zusammensetzung und Funktionsweise der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde als Fachbehörde ausgearbeitet.
Christoph Häfeli, Professor an der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern und Mitglied der Expertenkommission, ist trotz dieser abgeschwächten Formulierung optimistisch, dass das neue Vormundschaftsrecht einer Professionalisierung Vorschub leisten wird, wie er im Interview mit dem Beobachter erklärt.
Der Nationalrat wird als Zweitrat in der Sommer- oder Herbstsession 2008 über das Geschäft befinden. Die Vorlage ist weitgehend unbestritten.
Pressetext «Das ist eine kleine Revolution» (PDF)
Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (PDF)
Heimkinder und Pflegekinder sind häufiger Opfer von Missbrauch
Laut einer englischen Studie (Hobbs, Hobbs & Wynne 1999: Abuse of children in foster and residential care. Child Abuse Negl. 23 (12): 1239-1252) haben Heimkinder ein sechsfach erhöhtes Risiko, während des Heimaufenthalts misshandelt oder missbraucht zu werden. Noch schlimmer sieht es für Pflegekinder aus: Sie leben mit dem sieben- bis achtfachen Risiko, Gewalt erleiden zu müssen. Die neuen Täter sind einerseits Erzieher und Pflegeeltern aber andererseits auch die leiblichen Eltern im Umgang und andere Jugendliche. Die betroffenen Heim- und Pflegekinder haben in 80 Prozent der Fälle schon vorher Missbrauch und Gewalt erlebt.
Pressetext «Sexueller Missbrauch trifft vor allem Heimkinder» (PDF)
Folien des Referats von Jörg Fegert und anderen Referenten der Tagung «Optimale Standards für maximalen Kinderschutz» auf der Website des Schweizerische Bündnisses zur Prävention von Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Kinderschutz: Adressverzeichnis von Hilfs- und Beratungsstellen
Die Pflegekinder-Aktion Schweiz hat mehrere Publikationen und Infobroschüren zum Thema veröffentlicht, die direkt auf der Homepage des Vereins bestellt werden können:
- Pflegekinder-Aktion Schweiz (Hrsg.): Handbuch Pflegekinderwesen Schweiz. Zürich: Verlag Pflegekinder-Aktion Schweiz. (vergriffen, kann als CD bestellt werden)
- Pflegekinder-Aktion Schweiz (Hrsg.): Leben mit Pflegekindern. Zürich: Verlag Pflegekinder-Aktion Schweiz.
Weitere Literatur:
- Franziska Frohofer und Kathrin Barbara Zatti: Vanessa. Pflegekinder in der Schweiz
- Walter Gehres und Bruno Hildenbrand: Identitätsbildung und Lebensverläufe bei Pflegekindern
