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Wie stellt man fest, welche Massnahmen der Arbeitsintegration für welche Langzeitarbeitslosen sinnvoll sind? Ein Besuch beim Programm Basisbeschäftigung der Stadt Zürich.
Montagnachmittag, 13.30 Uhr. Im Haus der Basisbeschäftigung an der Ämtlerstrasse 203 herrscht eine ruhige, konzentrierte Atmosphäre. Ein Mann in Überkleidern steigt mit Putzutensilien die Treppe hoch. In der Kantine wischen zwei Frauen den Tresen ab, aus der Küche hört man das Scheppern von Geschirr, jemand lacht. Im Empfangsbüro studiert ein junger Mann das Handbuch für ein Computerprogramm.
Am Morgen haben 37 neue Personen ihren Einsatz in der Basisbeschäftigung begonnen. Sie besuchen gerade die eineinhalbtägige Informationsveranstaltung, bevor sie ihre Arbeit in einer der Werkstätten, im Putzdienst oder im Büro aufnehmen.

Individuelle Betreuung in beschränktem Zeitfenster
Denise Gehrig, die Leiterin des Sozialbereichs der Basisbeschäftigung, arbeitet in einem Büro im dritten Stock. Die Sozialarbeiterin und ihr Team sind für die Standortgespräche und die kontinuierliche Begleitung der Klientinnen und Klienten zuständig. Sie ergänzen damit die Arbeit der Betreuungspersonen in den Werkstätten, welche die Arbeitseinsätze anleiten und beobachten.
«Die individuelle Betreuung ist zentral», betont Denise Gehrig. Bei rund 150 Personen, die gleichzeitig die Basisbeschäftigung besuchen, ist das eine Herausforderung.
Auch das Zeitfenster, in dem die Grundkompetenzen und Schlüsselqualifikationen abgeklärt werden können, ist mit vier Wochen relativ kurz. Denise Gehrig betont deshalb, dass es bei den Abklärungen um eine Momentaufnahme gehe: «Im Zentrum steht der nächste Schritt. Wir machen keine Laufbahnplanung. Das würde unsere Möglichkeiten überschreiten.»
Vorgehen nach Ressourcen- und Sozialraumorientierung
Wie ist es möglich, in dieser relativ kurzen Zeit einen Eindruck von der Vermittlungsfähigkeit einer Person zu gewinnen? Zentral ist laut Gehrig das standardisierte Vorgehen, das sich methodisch nach der Ressourcen- und Sozialraumorientierung richtet.

In einem ersten Standortgespräch definieren die Sozialarbeitenden gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten die Ziele für ihren Einsatz. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Wünsche anbringen, in welchem Bereich sie arbeiten wollen. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt, Garantien gibt es aber keine.
Am zweiten Arbeitstag, dienstags um 12 Uhr, steigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einen Arbeitsbereich ein. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Elektrorecycling, Velorecycling, Näharbeiten, Garten- und andere Arbeiten im Natur- und Outdoorbereich, Hausdienst, Küchen- und Büffett-Dienste in der Kantine, Velokuriereinsätze und Arbeiten in der Metallwerkstatt, der Holzwerkstatt, der Wäscherei oder im Bürobereich.
Art der Tätigkeit nebensächlich
Was eine Klientin oder ein Klient in diesen vier Wochen arbeitet, ist letztlich nebensächlich. «Man kann bei uns in der Metallwerkstatt arbeiten und später eine Stelle im Büro annehmen. Das hat gar keinen Zusammenhang», erklärt Denise Gehrig. «Bei uns geht es um die Grundkompetenzen und die Schlüsselqualifikationen: Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz und Leistungsfähigkeit.» Diese könnten bei jeder der angebotenen Tätigkeiten abgeklärt werden.
Zur Selbstkompetenz gehören beispielsweise Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Motivation und Ausdauer. Bei der Sozialkompetenz werden die Teamfähigkeit, die Kommunikationsfähigkeit oder das Verhalten gegenüber Vorgesetzten getestet. Die Methodenkompetenz beschreibt die Arbeitstätigkeit per se, also die Umsetzung, die Selbständigkeit, den Transfer des Gelernten. Und bei der Leistungsfähigkeit geht es nicht nur um die körperliche Leistungsfähigkeit, sondern auch um die Qualität der Arbeit.
Standardisiertes Excel-Sheet
Die Mitarbeitenden der Fachbereiche tragen Ihre Beobachtungen wöchentlich in ein standardisiertes Excel-Sheet ein. Diese Datei dient als Grundlage des zweiten und dritten Standortgespräches, welches die Sozialarbeitenden mit den Klientinnen und Klienten führen.

Im zweiten Gespräch wird eine Zwischenbilanz gezogen und der Klient oder die Klientin wird mit den Feedbacks zur Arbeitsleistung «konfrontiert». Ziel des Schlussgespräches ist es, eine gemeinsame Bilanz zu ziehen und eine Empfehlung für eine Anschlusslösung zuhanden der Sozialen Dienste vorzubereiten.
Empfehlung an die Sozialen Dienste
Dabei geht es primär um die Frage, welches der Anschlussprogramme der Arbeitsintegration des Sozialdepartements der Stadt Zürich die Betroffenen besuchen sollen.
«Wir sind also für den sogenannten Matching-Prozess der Arbeitsintegration zuständig», erklärt Gehrig. Personen mit einem klaren Berufsbild (sei dies nun eine Ausbildung oder Arbeitserfahrung) werden je nach Schlüsselkompetenzen der Personalvermittlung oder einem qualifizierenden Programm zugewiesen.
Ins Teillohnprogramm kann man dagegen meist ohne vorhergehende Erfahrung einsteigen, wenn auch in bestimmten Werkstätten – beispielsweise in der Velowerkstatt – vor allem Leute eingesetzt werden, die bereits ein Flair für Metall haben oder gerne mit Mechanik arbeiten. Für Personen, die zu weniger als 50 Prozent arbeitsfähig sind, kommt schliesslich die gemeinnützige Arbeit in Frage.

Tagesstruktur und Raum für soziale Kontakte
Für viele Klientinnen und Klienten geht es bei der Basisbeschäftigung auch um soziale Integration. Frauen und Männer, die teilweise schon seit Jahren keiner Erwerbsarbeit mehr nachgegangen sind, erhalten durch das Programm eine Tagesstruktur. Schon allein das empfinden einige Teilnehmende als wohltuend.
«Es gibt natürlich solche, die nicht motiviert sind», räumt Denise Gehrig ein. «Aber die Erfahrung ist, dass die grosse Mehrheit der Teilnehmenden der Basisbeschäftigung etwas abgewinnen kann. Die wenigsten sind am Schluss noch so unzufrieden wie am Anfang.»
Grund dafür ist laut Gehrig die relativ dichte Struktur des Programms: Die Teilnehmenden haben zugesicherte Gespräche mit den Sozialarbeitenden, in denen ihnen zugehört wird. Sie haben Vorgesetzte, die ihnen sagen, was sie machen müssen, sie arbeiten in einer Gruppe mit anderen Leuten und haben geordnete Pausen. «Diese Struktur, die auch Raum für soziale Kontakte gibt, ist etwas, was die meisten schätzen», hat Gehrig beobachtet.
Den Klienten ihre Qualitäten aufzeigen
Denise Gehrig setzt trotz schwieriger Umstände auf das Potential der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Basisbeschäftigung. «Viele unserer Klientinnen und Klienten sind durchaus in der Lage, etwas Sinnvolles zu arbeiten und auch für die Gesellschaft mehr zu sein als nur eine Last», ist sie überzeugt. Sie glaube an das Veränderungspotential von Menschen. Wichtig sei, dass es gelinge, auch resignierte Menschen wieder zu motivieren, meint sie: «Wenn wir auslösen können, dass jemand wieder erwacht und wieder einsteigt, dann ist viel möglich.»

Denise Gehrig beobachtet immer wieder, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn des Kurses nur wenig Selbstvertrauen haben. Auch sind sie sich ihrer Stärken kaum bewusst. Sie sind deshalb überrascht, wenn sie von den Sozialarbeitenden ein positives Feedback erhalten: «Gewisse Klientinnen und Klienten hören von uns das erste Mal, dass sie Qualitäten haben. Beispielsweise, dass sie immer pünktlich, zuverlässig und motiviert waren. Das zu hören, bewirkt schon viel.»
Bilder und Text: Stefanie Arnold
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Basisbeschäftigung
Die Basisbeschäftigung ist ein Angebot des Sozialdepartements der Stadt Zürich. Im Rahmen der Basisbeschäftigung absolvieren die Klientinnen und Klienten einen vierwöchigen Arbeitseinsatz, während dem ihre Grundkompetenzen und Schlüsselqualifikationen abgeklärt werden. Ziel der Abklärungen ist ein Empfehlung zuhanden der Sozialen Dienste für weiterführende Massnahmen der Arbeitsintegration. Bis 2009 bezogen alle Teilnehmenden der Basisbeschäftigung Sozialhilfe. Im Jahr 2009 hat das Sozialdepartement einen neuen Prozess zur Aufnahme in die wirtschaftliche Sozialhilfe eingeführt. Arbeitsfähige Klientinnen und Klienten werden nach Klärung des Sozialhilfeanspruchs durch die Sozialen Dienste sofort der Basisbeschäftigung zugewiesen. Während der Basisbeschäftigung erhalten sie anstelle der Sozialhilfe einen Lohn. Wenn sie diese zugewiesene bezahlte Arbeit nicht annehmen, erhalten sie keine Sozialhilfe. Von der Teilnahme am Programm ausgenommen sind Personen über 55 Jahre, die mehr als zwei Jahre erwerbslos waren. Die Basisbeschäftigung verfügte im Jahr 2009 über 144 Einsatzplätze, das Programm wurde von 1730 Sozialhilfebeziehenden besucht. |
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Studien Was bewirkt Arbeitsintegration?
In den vergangenen Jahren befassten sich verschiedene Studien mit der Frage, ob Integrationsmassnahmen die Chancen von Sozialhilfebeziehenden auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöhen.
Unklarer Eingliederungserfolg Die Ergebnisse sind teilweise ernüchternd. So konnte die Seco-Studie «Ist Erwerbsarbeit für Sozialhilfebezüger ein Privileg?» keinen positiven Einfluss feststellen. Im Gegenteil: Die Absolventinnen und Absolventen von Integrationsmassnahmen finden anteilsmässig weniger oft eine neue Erwerbsarbeit als andere Sozialhilfebeziehende. Die Autorinnen und Autoren der Studie betonen jedoch, dass das nicht heissen muss, dass Integrationsmassnahmen keine Wirkung zeitigen. Es ist beispielsweise auch denkbar, dass solche Massnahmen vor allem Personen empfohlen werden, die erhebliche Integrationsdefizite aufweisen. Diese Personen haben es eventuell auch nach dem Besuch eines Integrationsprogramms schwieriger, eine Stelle zu finden als besser qualifizierte Sozialhilfebeziehende, die keine Massnahme besucht haben. Stabilisierung erreichen Um festzustellen, ob diese Vermutung stimmt, ist jedoch eine detailliertere Analyse der Wirkungsweise der Programme bei den einzelnen Teilnehmenden nötig. Genau das ist das Ziel der kürzlich erschienen Studie «Eingebunden statt aussortiert», die im Auftrag der Sozialen Einrichtungen und Betriebe des Sozialdepartements der Stadt Zürich durchgeführt wurde. Rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden von zwei Forscherinnen der Hochschule Luzern in biographischen Interviews befragt. Die Forscherinnen konnten aufzeigen, dass durch Teillohnstellen vielfältige positive Wirkungen im Bereich der Stabilisierung der Teilnehmenden erreicht werden. Der Schritt aus den Teillohnprogrammen in den regulären Arbeitsmarkt erwies sich aber als schwierig. Einfluss individueller Faktoren Positive Entwicklungen gab es dann, wenn es im Rahmen der Qualifikationsprogramme zumindest ansatzweise gelang, berufliche Perspektiven zu konkretisieren. Kaum eine Chance auf Wiedereingliederung hatten dagegen Teilnehmende, die sich in einer labilen Lebenssituation befanden. Auch Personen, die nicht motiviert waren und ein Programm abbrachen, fanden im nächsten Jahr kaum eine Stelle. Insgesamt stellten die Forscherinnen fest, dass der positive oder negative Verlauf einer Integrationsmassnahme nicht nur von der Ausgestaltung eines Programms abhängig ist. Einen grossen Einfluss haben auch das individuelle Handeln und die konkrete Lebenssituation der Teilnehmenden. (arno) |
Seit Mitte der 1990er Jahre richtet sich die Arbeitsmarktpolitik der meisten europäischen Staaten am Leitparadigma der Aktivierung aus. Arbeitslosigkeit soll durch Maßnahmen bekämpft werden, die bei den Betroffenen ansetzen, und denen zugleich qualifizierende und repressive Momente anhaften können.
Am Beispiel von »Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung« in der Schweiz zeigt die Studie, dass bei der Umsetzung der politischen Doktrin des »Förderns und forderns« in der professionellen Praxis erhebliche Ausgestaltungsspielräume bestehen.
Anhand vergleichender Fallstudien werden die Bedingungen rekonstruiert, unter denen die Programme entweder ermächtigend oder entmutigend wirken.
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Was bedeutet Supported Employment? Wie wird eine Sozialfirma definiert? Und was sind Übungsfirmen? Die Infostelle hat die wichtigsten Begriffe zum Thema Arbeitsintegration zu einem kleinen Glossar zusammengestellt... weiter zum Glossar
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