Wer darf sterben, wer nicht? – Fragen zum bundesrätlichen Gesetzesvorschlag zur Suizidbeihilfe

Vortrag und Gespräch

In seinem Gesetzesentwurf zur Suizidbeihilfe schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor: Das Strafrecht soll die organisierte Suizidbeihilfe verbieten oder Sorgfaltspflichten für Sterbehilfeorganisationen festlegen. Ist eine Regelung innerhalb des Strafrechts überhaupt sinnvoll? Was genau ist mit der strikten Sorgfaltspflicht gemeint? Welche Folgen hätte eine Verbotsregelung? Welche Rolle muten wir den Ärztinnen und Ärzten zu? Wird mit dem Gesetzesentwurf des Bundesrats ethischen Überlegungen ausreichend Rechnung getragen?


Referentin:

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidgenössischen Justizund Polizeidepartements



Zusatzinformationen (zum Downloaden)
Leitung Béatrice Acklin Zimmermann
Veranstalter/in Paulus-Akademie Zürich
Kursort Zürich
Beginn 09.09.2010
Dauer 19.30 bis 21.00 Uhr


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