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In seinem Gesetzesentwurf zur Suizidbeihilfe schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor: Das Strafrecht soll die organisierte Suizidbeihilfe verbieten oder Sorgfaltspflichten für Sterbehilfeorganisationen festlegen. Ist eine Regelung innerhalb des Strafrechts überhaupt sinnvoll? Was genau ist mit der strikten Sorgfaltspflicht gemeint? Welche Folgen hätte eine Verbotsregelung? Welche Rolle muten wir den Ärztinnen und Ärzten zu? Wird mit dem Gesetzesentwurf des Bundesrats ethischen Überlegungen ausreichend Rechnung getragen?
Referentin:
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz
und Polizeidepartements| Leitung | Béatrice Acklin Zimmermann |
| Veranstalter/in | Paulus-Akademie Zürich |
| Kursort | Zürich |
| Beginn | 09.09.2010 |
| Dauer | 19.30 bis 21.00 Uhr |
