Antwort
Eine Einsprache gegen den Sozialdienst müssen Sie mit einer beschwerdefähigen Verfügung schriftlich an den/die entsprechende Bezirksrat/Bezirksrätin richten. Wenn Sie bei der Abfassung der Beschwerde Hilfe brauchen, finden Sie im Informationsblatt des Informationszentrums der Sozialen Dienste Zürich etliche (auch unentgeltliche) Rechtsberatungen im ganzen Kanton Zürich.
