Rechtsberatungsstellen im Kanton Zürich

Ich suche eine Rechtsberatungsstelle, die mir bei einer Einsprache/Beschwerde gegen eine Verfügung des Sozialdienstes hilft.

Antwort

Eine Einsprache gegen den Sozialdienst müssen Sie mit einer beschwerdefähigen Verfügung schriftlich an den/die entsprechende Bezirksrat/Bezirksrätin richten. Wenn Sie bei der Abfassung der Beschwerde Hilfe brauchen, finden Sie im Informationsblatt des Informationszentrums der Sozialen Dienste Zürich etliche (auch unentgeltliche) Rechtsberatungen im ganzen Kanton Zürich.







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