Antwort
Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Sozialberatung melden, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben. Dort werden Ihr Einkommen und Vermögen geprüft und ausgerechnet, ob Sie unter das soziale Existenzminimum fallen und damit Sozialhilfegelder zugute haben. Im Kanton Zürich werden Sie nach den sogenannten SKOS-Richtlinien eingeschätzt. Sie können diese einsehen unter www.skos.ch.
Doch am besten machen Sie telefonisch einen Termin mit der zuständigen Sozialberatung ab. Diese finden Sie, wenn Sie auf unserer Website www.infostelle.ch die Adressen konsultieren, sich dort in den Suchassistenten einloggen, beim «Problembezug» das Schlagwort «Materielle Existenzsicherung/Armut» anwählen und beim Ort Ihren Wohnort eingeben.
