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Die Soziale Arbeit als eigenständige Profession steht in wechselseitigem Bezug zu verwandten, angrenzenden Wissensgebieten, so auch zum Recht. Normen des Privatrechts (z.B. ZGB) und des öffentlichen Rechts (z.B. Verwaltungsrecht/ Sozialversicherung und Strafrecht) sind wichtige Grundlagen und Instrumente bei sozialen Problemstellungen.
Die Kurse des MAS «Dissozialität, Delinquenz, Kriminalität und Integration» befassen sich unter anderem mit Themen des Straf- und Massnahmenvollzugs für Jugendliche und Erwachsene.
Das neu erschienene Buch «Recht für die Soziale Arbeit» ist ein ideales Hilfsmittel für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Anlässlich der 4. Invaliditätstagung in Lenzburg wurden praktische Anleitungen für Betroffene und Fachleute (auch der Sozialen Arbeit) vermittelt und diskutiert.
Revision Schweizerisches Strafgesetzbuch und Vormundschaftsrecht
Am 1. Januar 2007 sind in der Schweiz der revidierte allgemeine Teil des Strafgesetzbuches, die Änderungen der allgemeinen Bestimmungen des Militärstrafgesetzes und das neue Jugendstrafgesetz in Kraft getreten. Ebenfalls in Kraft ist eine Revision des Vormundschaftsrechtes. Zu diesen Neuerungen haben wir für Sie kurze Informationen im pdf-Format aufgeschaltet:
Revision Strafgesetzbuch
Revision Vormundschaftsrecht
In diesem Zusammenhang ebenfalls interessant ist die Kriminalstatistik 2006 des Kantons Zürich.
Die Hochschule für Soziale Arbeit HSSAZ führt zum revidierten Strafrecht einen Weiterbildungszyklus durch, dessen erster Teil abgeschlossen ist; das Modul zum neuen Jugendstrafrecht wird im Mai und im Juni nochmals durchgeführt.
Die Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen mit dissozialem Verhalten bedingen eine wache Auseinandersetzung mit den vielfältigsten Herausforderungen auch bezüglich Strafrecht. Im MAS «Dissozialität, Delinquenz, Kriminalität und Integration» der HSSAZ, der im nächsten Herbst startet, werden Teilnehmende spezifisch auf diese Herausforderungen vorbereitet.